Wie schön,

dass wir
verschieden sind

Unser Leitfaden für eine
inklusive Betreuung

Was bedeutet Inklusion?

„Inklusion“ ist die Wertschätzung der Verschiedenheit menschlichen Lebens.

Kein Kind wird ausgeschlossen, jedes Kind ist mit seinen individuellen Voraussetzungen
und Bedürfnissen willkommen.

Nicht das Kind muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in die Einrichtung aufgenommen
zu werden, sondern die Einrichtung
muss sich öffnen und sich darauf einstellen, Kinder in all ihrer Verschiedenheit (kulturelle
Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, mit und ohne Behinderung usw.) aufzunehmen. Inklusion begreift Verschieden-artigkeit als Normalfall, Bereicherung und Bildungschance.

So leben wir Inklusion

Das Kind im Blick

Wir nehmen die Fähigkeiten, Interessen und Stärken des Kindes bewusst wahr und begleiten es in seinen Schritten.

Selbstständigkeit fördern

Wir fördern die Selbstständigkeit des Kindes durch Hilfe zur Selbsthilfe und die Bildung einer eigenen Meinung.

Gelebte Mitbestimmung

Wir ermöglichen die gleichberechtigte Beteiligung an Entscheidungsprozessen aller Kinder.

Vielfalt verbindet

Wir unterstützen die soziale Integration des Kindes in die Gruppe durch Begegnungen in verschiedenen Kontexten

Alltagsgestaltung

Wir strukturieren den Kita-Alltag und schaffen zeitliche und räumliche Orientierung.

Lust am Ausprobieren

Wir unterstützen das Kind bei der Spielgestaltung und schaffen Freiräume zum Ausprobieren.

Achtsame Pflege

Wir versorgen das Kind im pflegerischen/medizinischen Bereich bzw. leiten es dazu an.

Hand in Hand

Wir gehen den Weg gemeinsam, indem wir regelmäßig Ziele und Maßnahmen mit den Eltern abstimmen.

Brücken bauen

Wir pflegen einen engen Austausch mit externen Therapeuten und Ärzten zum Wohle des Kindes.

Heilpädagogische Leistungen

Heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern.

Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit heilpädagogische Leistungen beim LVR zu beantragen. Die Ermittlung des Bedarfes erfolgt durch das Fallmanagement des LVR in Abstimmung mit Kita und Sorgeberechtigten, um eine adäquate Unterstützung des Kindes zu gewährleisten. Folgende Fördermöglichkeiten können beantragt werden:

Basisleistung I

Um dem Kind eine angemessene Betreuung und Förderung zu gewähren, kann die Basisleistung I beantragt werden. Dadurch werden zusätzliche Fachkraftstunden, abhängig von der Gesamtzahl der Kinder mit (drohender) Behinderung, in der Einrichtung, aufgebaut.

Individuelle heilpädagogische Leistungen

Als Erweiterung zur Basisleistung I können zusätzliche Stunden beantragt werden, abhängig vom Betreuungsumfang und Unterstützungsbedarfs des Kindes. In der Regel wird hierfür eine zusätzliche Kraft eingestellt, die als Kita-Assistenz des Kindes eingesetzt wird.

Teilhabe- und Förderplan

Wir beobachten und dokumentieren die Entwicklung der Kinder mit (drohender) Behinderung.
Darauf aufbauend erstellen wir einen Förder- und Teilhabeplan mit allen Beteiligten.
Durch die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen ermöglicht werden.